Welches Einkommen kann ich ansetzen, welches nicht?
Ein wesentliches Element für die Beurteilung der Bonität beim Wohnkredit ist die Haushaltsrechnung. Dabei werden die monatlichen Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt.
So gehst du vor:
Erfasse dein Einkommen und deine Ausgaben pro Monat. Achte darauf was angesetzt werden kann und was nicht. Eine Vorlage für deine Haushaltsrechnung findest du in diesem Beitrag.
Anrechenbares Einkommen in der Haushaltsrechnung:
- Netto-Jahreseinkommen x 14/12
- Karenzgeld
- Familienbeihilfe
- Alimente
- Kinderbetreuungsgeld
- Mieteinnahmen usw.
- Plausible Einkommen ohne Nachweis können angesetzt werden (z.B. Trinkgelder)
NICHT anrechenbares Einkommen in der Haushaltsrechnung:
- Diäten
- Pflegegelder
- Erhöhte Familienbeihilfe
- Lehrlingsentschädigung
- Bildungskarenzgeld
- Arbeitslosenentschädigung
Hinweis: Erfassen Sie bei Ihrer Kreditanfrage immer das Gesamteinkommen aller Kreditnehmer!
DIE Ausgaben in der Haushaltsrechnung:
Banken setzen bei der Beurteilung der Ausgaben oft Erfahrungswerte an und berücksichtigen auch das nicht pfändbare Mindesteinkommen bei der Beurteilung deines Kreditwunsches. Richtwerte dazu findest du hier:
KFZ Kosten
Als Richtwert kann pro KFZ rd. EUR 150 – 200,00 angesetzt werden.
Lebenshaltungskosten
Hier werden von den Banken in der Regel Pauschalsätze angesetzt die sich aus statistischen Mittelwerten ergeben.
Zu den Lebenshaltungskosten zählen z.B. Lebensmittel, Strom-/Gas, ORF-Gebühren, TV-Anbieter, Internetanbieter, Telefonkosten, zu zahlende Alimente, zusätzliche KFZ-Kosten (Verbrauch, Erhaltungskosten, Versicherungen, Leasingrate); Versicherungen: Haushaltsversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung etc.
Versicherungen die dem Ansparen dienen (z.B. Erlebensversicherung) können mit dem aktuellen Rückkaufswert als Eigenmittelanteil angesetzt werden können.
Bestehende Kreditraten: Banken, Leasingges., Kaufhäuser, Online-Händler etc.sind ebenfalls anzuführen.
Als Richtwerte für die Lebenshaltungskosten können folgende Werte herangezogen werden:
Eine Person im gemeinsamen Haushalt | EUR 400 – EUR 450 p. Monat |
Zwei Personen im gemeinsamen Haushalt | EUR 600 – EUR 700 p. Monat |
Drei Personen im gemeinsamen Haushalt | EUR 900 – EUR 950 p. Monat |
Jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt | EUR + 200 p. Monat |
Haushaltsrechnung – VORLAGE:
Haushaltsrechnung / Selbstauskunft | Kreditnehmer 1 | Kreditnehmer 2 | Kreditnehmer 3 (Summe weitere KN) |
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Einnahmen – Ausgaben pro Monat | in EUR | in EUR | in EUR |
Monatliches Netto-Einkommen x 14/12 | |||
+ Familienbeihilfe | |||
+ Zusatzeinkommen (Nachweis erforderlich, z.B. Mieteinnahmen) | |||
+ Zusatzeinkommen (nicht nachweisbar, z.B. Trinkgelder) | |||
– Kosten KFZ (Summe bei mehreren KFZ, inkl. Versicherungen, Betrieb) | |||
– Miete aktuell | |||
– Betriebskosten aktuell | |||
– Lebenshaltungskosten | |||
– Bestehende Kreditraten (inkl. Leasingraten, Ratenzahlungen) | |||
– Neue Kreditrate für den beantragten Kredit / Darlehen | |||
= Verbleibendes Haushaltseinkommen |
Eigentum statt Miete! Falls du deine bisherige Mietwohnung aufgibst werden die bisher bezahlten Mietkosten frei und stehen damit auch für die Rückzahlung des Kredites zur Verfügung. Bitte erfasse in der Haushaltsrechnung trotzdem die bisherigen Miet- und Betriebskosten.
Beachte, dass dein „Verbleibendes Haushaltseinkommen“ noch ausreichend bemessen sein sollte um allfällige unerwartete Zusatzausgaben decken zu können. Eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen für deinen Kreditwunsch findest du hier.